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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Mal wieder Thema 'Veratmung'... | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 383849 | ||
Datum | 30.01.2007 18:09 MSG-Nr: [ 383849 ] | 11886 x gelesen | ||
Hallo Mathias, Geschrieben von Mathias Zimmer Diese Prüfung ist nichts, was der AGW nach dieser Ausbildung durchzuführen hat. Das sehe ich anders. Bei meinem Lehrgang bei Dräger haben wir die Veratmung ebenso als Prüfung durchgenommen, wie alle anderen auch. Im Lehrgang wurde uns erzählt, dass die Veratmungsprüfung nur notwendig ist, wenn der Lungenautomat komplett auseinander gebaut wurde. Also wenn ich beispielsweise die Dosierventileinheit austausche oder das sog. Injektorrohr. Diese Wechsel haben m.W. nichts mit der Grundüberholung zutun. Leider steht das so nicht in den Gerätewartunterlagen - da gebe ich dir recht. Viele Grüße Christian | ||||
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