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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383147
Datum27.01.2007 13:46      MSG-Nr: [ 383147 ]94747 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Tach, Post!

    Geschrieben von Rene QuerenMit 10 Min. ab Abfahrt könnte man "auf dem flachen Land" ungefähr einen Radius von 10 km abdecken. Zeig mir die Einsatzstelle, *die in einem Gemeindegebiet an einer Straße gelegen ist* und keine Feuerwehr innerhalb von 10km hat.

    Es sind aber - und das steht ganz klar im Gesetzentwurf - nicht zehn Minuten ab Afahrt, sondern zehn Minuten ab Eingang des Anrufs in der Leitstelle. Somit bleibt für die Fahrzeit ganz erheblich weniger Zeit.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt