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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicherheitsbeauftragter bei der FF35 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen382604
Datum24.01.2007 14:03      MSG-Nr: [ 382604 ]19176 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Heinz CapranoLaut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen.
Jein, ist zunächst per Gesetz geregelt: http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__22.html und http://bundesrecht.juris.de/asig/__2.html

Nicht jedes Unternehmen braucht einen Sicherheitsbeauftragten.


MkG Sascha


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