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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW382554
Datum24.01.2007 09:27      MSG-Nr: [ 382554 ]45010 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Katja Midunsky
    Genau das ist es, was man sich von den Politikern erwartet - nämlich gar nichts...
    Eben. Und daher stammen die Antworten aus den Ministerien meist auch von der Fachebene... und da sitzen erstaunlich oft keine Politiker sondern Juristen ;-)

    scnr
    Frank



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