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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher im PKW42 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW382333
Datum23.01.2007 10:41      MSG-Nr: [ 382333 ]13396 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Dominic Suterdeal wäre sicher ein Schaumlöscher, der einen erweiterten Temperaturbereich hat um auch im Winter einsatzbereit zu sein.

Um jeglicher Sauerei bezüglich Löschmittelrest zu entgehen, wie sieht es mit CO2-Löschern aus? Macht das Sinn bezüglich der Löschwirkung (eigentlich Brandklassen B und C, wenn ich mich richtig erinnere) und gibt es die überhaupt in kleinen Größen?

Geschrieben von Dominic SuterEin Kollege in der Wehr musste faktisch fast den gesamten Motor austauschen, nachdem er dort einen Entstehungsbrand mit Pulver löschte.
Und ggf. den gesamten Innenraum reinigen lassen, wenn das Pulver durch Lüftung o.ä. in den Innenraum gelangt ist...

Geschrieben von Dominic SuterIch bin jetzt versucht zu sagen: So gross wie möglich, so klein wie notwendig.
Geben ich dir grundsätzlich recht. Die Frage ist, für wen wollen wir einen Löscher? Für den Normalbürger, der in der Regel kein Ahnung hat, wie man einen Löscher "richtig" benutzt? Der wird wohl etwas Inhalt brauchen, als ein (hoffentlich) geschulter FA.

Geschrieben von Dominic SuterIMO macht es am meisten Sinn im Fahrerraum. Wenn einer mir z.B. hinten drauf fährt und Feuer fängt, kann ich nicht zu meinem Löscher im Kofferraum gelangen.
Eben, sobald einer hinten drauf fährt, bekommt man den Kofferraum meist nicht mehr auf. Daher sollte sich eigentlich auch der Verbandkasten im Fahrerraum befinden. Nur passt unter meinen Sitz eher kein größerer Löscher.

@Martin
Ich denke du könntest Schwierigkeiten mit Deiner Versicherung bekommen, wenn sich nachweisen lässt, dass du trotz Vorhandenseins eines Löschers diesen nicht verwendet hast, und dadurch eine Ausweitung der Schäden vehintert worden wäre - Stichwort Schadenminderungspflicht.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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