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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHöchstgeschwindigket FW-Fzg - woher?26 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen381507
Datum18.01.2007 18:11      MSG-Nr: [ 381507 ]7510 x gelesen

Geschrieben von Christian Rieke Ich hab das Gefühl, dass Dein Vorposter Sonder- und Wegerecht verwechselt!

Ich weiß sehr wohl, wo der Unterschied zwischen Sonderrecht und Wegerecht ist.

Und ich spreche bewusst vom Sonderrecht (§35), welches die in Abs 1 aufgeführten Organisationen nutzen.

War vielleicht missverstädnlich zu verstehen.



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