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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Umgang mit Wetterwarnungen | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 381451 | ||
Datum | 18.01.2007 11:22 MSG-Nr: [ 381451 ] | 4391 x gelesen | ||
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Geschrieben von Fabian Kunz Die der Kommune zur Verfügung stehenden (eigenen) Möglichkeiten beschränken sich i.d.R. auf das Internet und auf Lautsprecherdurchsagen. Wobei das Inet die effizienteste ist. Auf der "www.stadtverwaltungXXX.de" kann man ja die Warnung als solches probagieren und dann per Link unter "www.FeuerwehrXXX.de" Verhaltenshinweise veröffentlichen. Geschrieben von Fabian Kunz Muss die Kommune in letzter Konsequenz dann auch Verhaltenshinweise publizieren? Das wäre mit der obigen Lösung dann erfüllt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | ||||
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