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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 380863 | ||
Datum | 15.01.2007 15:44 MSG-Nr: [ 380863 ] | 7325 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Auf alle Fälle muss bei uns ein potenzieller Fahrer min. zwei Jahre den Führerschein haben, dann reicht es zunächst für das MTW, die anderen Fahrzeuge kommen erst mit der Maschi. Ausbildung (eventuell auch paralell) hinzu. Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen? Oder dürfen die direkt nach ihrem Führerschein auch FW-Fahrzeuge fahren? Viele Grüße Christian | ||||
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