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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380802 | ||
Datum | 15.01.2007 12:09 MSG-Nr: [ 380802 ] | 7205 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott c) das ist aber trotzdem der falsche Weg... Das es nicht ganz korrekt ist sei mir schon bewußt, so ganz unterschiedlicher Meinung sind mer ja net ;-) Mir geht es einzig und allein darum, dass ich es für gefährlich halt, ein MUSS, also ohne wenn & aber in eine solche Vorschrift zu setzen. Das Fahrpraxis da sein muss: ohne Frage. Aber wie differenziert man das? Obliegt es einem (vielleicht Laienhaften) Gruppenführer, eine Fahrpraxis zu bescheinigen? Obliegt es dem (vielleicht Laienhaften) Gruppenführer, einen in seinen Augen unfähigen Maschinisten nicht das Fahrzeug fahren zu lassen? Wer bemisst "Fahrpraxis"? In MeckPom ists vielleicht 5 Std. Einweisung/Jahr, in Bay viell. 50 km/Monat, in NRW? Keine? Oder vielleicht doch? Oder machts doch jede Wehr künftig einfach für sich? Verstehst Du mein Problem? Sicherlich gebe ich Dir ja recht, aber ist das ganze nicht ein wenig ZU schwammig, um daraus endgültige und strikte Konsequenzen zu ziehen? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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