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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 379017 | |||
Datum | 06.01.2007 10:02 MSG-Nr: [ 379017 ] | 14913 x gelesen | |||
Laß mich das bitte mal so zusammenfassen wie ich deinen Text sowie eure Webseite verstanden habe: 1. Ihr habt einen gemeinsamen Fahrzeugpool. 2. Ich habt nur einen Stndort. 3. Tagsüber werden Kräfte aus beiden Ortsteilen alarmiert, nachts nur Kräfte aus dem jeweils betroffenen Ortsteil. 4. Unter den Kräften des einen Ortsteils befindet sich kein Gruppenführer. Hab ich das jetzt richtig zusammengefaßt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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