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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 375771 | ||
Datum | 15.12.2006 18:18 MSG-Nr: [ 375771 ] | 69169 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Magnus Hammerl ...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt. Klar, die gemeindliche Zuständigkeit ist gegeben; es besteht aber -im Gegensatz für Gründung einer "Gemeindefeuerwehr"- keine Pflicht zur Gründung einer JF. Hier wurden aber, wie bereits erwähnt, schon vor der "offiziellen" FW-gesetzlichen Regelung aus guten Gründen JFs gegründet (Genauso wie hier bereits Frauen FF-Angehörige waren bevor das FwG dies erlaubte). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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