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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | führerschein für die fftw | 61 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 374955 | |||
Datum | 10.12.2006 16:02 MSG-Nr: [ 374955 ] | 18785 x gelesen | |||
Bin gespannt, wann sich die ersten FF-Anghörigen an der Füllung des Löschwassertanks beteiligen! Es würde mich nicht wundern, wenn du auch heute schon eine Wehr finden würdest bei der das so ist. Hat sich schon einmal ein Rathausmitarbeiter an den Kosten von seinem PC oder Schreibtisch beteiligen müssen? Nur weil er dort in der Vesperpause seine private Zeitung liest oder mal einen privaten Brief schreibt? Das Problem ist, daß nicht wenige Bürgermeister, Gemeindevorstände & Co. sowie deren hauptberufliche Mitarbeiter nicht abschließend verstanden haben, welche Rechtsstellung Feuerwehren und deren Angehörige haben und welche Folgen sich daraus für die Stadt/Gemeinde ergeben. Hinzu kommt, daß dies auch vielen Feuerwehrangehörigen nicht wirklich klar ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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