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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 373589 | ||
Datum | 30.11.2006 16:09 MSG-Nr: [ 373589 ] | 13062 x gelesen | ||
Das versteht sich in meinen Augen von selbst, weil der §1 (1) ja nur sagt, dass du mit deiner Fahrerei keinen gefährden darfst und gegenseitige Rücksicht das Maß aller Dinge ist. So wird ja auch im Einsatz gefahren, weils ja de facto nix hilft, aufm Weg zum Einsatz das Fahrzeug in einen Unfall zu verwickeln und dann stehen bleiben zu müssen. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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