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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | und (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein... | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 372647 | ||
Datum | 24.11.2006 18:46 MSG-Nr: [ 372647 ] | 8029 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Wegerechte (mit Lichtund Sound) nutze ich natürlich dann, wenn ich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ein Vorrecht anzeigen möchte. Nö. Du nutzt es, um dem anderen Verkehrsteilnehmer gegeüber die in §38 I StVO niedergelegte Aufforderung auszusprechen, daß er sofort freie Bahn zu schaffen hat. Mehr Rechte oder gar ein Vorrecht hast Du dadurch nicht. alle Deine Rechte ergeben sich weiterhin nur und völlig unverändert aus §35 Abs. 5a (als RD) und 8 StVO. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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