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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern372298
Datum22.11.2006 18:38      MSG-Nr: [ 372298 ]11605 x gelesen

Richtig - wußte ich natürlich auch. Hier ging es aber um die "Zwangsmitgliedschaft" in einem nachträglich gegründeten Feuerwehrverein.
Das ist etwas anderes als BG und Sozialversicherung sowie Kammermitgliedschaften.



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