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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Erfahrungen mit Aufbauten | 33 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 371891 | ||
| Datum | 21.11.2006 08:56 MSG-Nr: [ 371891 ] | 10092 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Wie würde das aussehen, wenn in einer Ausschreibung für ein Fahrzeug mit 7,5-12t zul. GG eine Einhaltung der aktuellen Abgasvorschriften (derzeit EURO4) ohne Beimischung von Zusatzstoffen (AdBlue) gefordert wird, da die nächste Tankstelle mit AdBlue im Angebot zu weit weg ist und daher bei jedem x-ten Tankvorgang ein Riesen-Umweg gemacht werden müßte oder man sich einen Vorrat an AdBlue im Gerätehaus anlegen müßte. Derzeit kann in der Gewichtsklasse m.W. nur ein Hersteller Motoren mit EURO4 ohne Zusatzstoffe anbieten. Wäre eine solche Forderung unzulässig? Hmm, schwer zu beantworten. Ich würde sagen, das hängt von den jeweiligen Anwälten und der Vergabekammer ab. Faktisch ist sowas aber unsinnig, weil es kein Problem ist, Adblue im Gerätehaus zu lagern - und man irgendwann sicher mal nachfüllen fahren kann (Adblue sollte bzw. wird es in absehbarer Zeit m.E. auch überall geben!). Geschrieben von Michael Weyrich Ähnlich wäre es ja dann beim KLF oder TSF, wenn die Forderung auf 3,5t zul. GG lautet, es aber derzeit nur ein Fahrgestell gibt, auf dem das (noch) so realisierbar ist (oder gibt es noch mehrere?). Es gibt mehrere! Und die 3,5 t sind Normforderung! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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