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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Mari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg | 371568 | ||
Datum | 19.11.2006 12:16 MSG-Nr: [ 371568 ] | 216220 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Interessanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden. Er hat den Kommandanten zu beraten und zu unterstützen und ist vor allgemeinen örtlichen Regelungen, die die Gemeindefeuerwehr berühren, zu hören. Nichts mehr und weniger. Was heisst das jetzt genau? Der Ausschuss hat nichts zu entscheiden? Kann du das etwas genauer erläutern? Vielleicht an Beispielen? Passt grad so schön, weil wir in unserer letzten Übung auch heftig darüber diskutiert haben, über was der Ausschuss zu entscheiden hat und hier die Meinungen weit auseinander gingen. Grüssle ausm Schwäbische | ||||
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