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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorMari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg371568
Datum19.11.2006 12:16      MSG-Nr: [ 371568 ]216220 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Geschrieben von Bernhard DeimannInteressanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden. Er hat den Kommandanten zu beraten und zu unterstützen und ist vor allgemeinen örtlichen Regelungen, die die Gemeindefeuerwehr berühren, zu hören. Nichts mehr und weniger.

    Was heisst das jetzt genau? Der Ausschuss hat nichts zu entscheiden?
    Kann du das etwas genauer erläutern? Vielleicht an Beispielen? Passt grad so schön, weil wir in unserer letzten Übung auch heftig darüber diskutiert haben, über was der Ausschuss zu entscheiden hat und hier die Meinungen weit auseinander gingen.


    Grüssle ausm Schwäbische

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