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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 371505 | ||
Datum | 18.11.2006 17:12 MSG-Nr: [ 371505 ] | 215890 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Komische Begründung. Im Gegensatz zu den Jugendgruppen anderer Organisationen handelt es sich bei der JF um eine Jugendgruppe der Stadt. Willkommen in der deutschen Kommunalpolitik. Viele Kommunen fördern freiwillig die Jugendarbeit von z.B. Sport- oder Musikvereinen. Will nun die FF nur für die Jugendarbeit einen MTW so entsteht bei den anderen Trägern zwar kein rechtlicher Anspruch wohl aber ein Anspruchsdenken. Das "Recht" auf einen MTW hätte die FF ja auch erst dann, wenn sie nachweislich ohne MTW keinen Nachwuchs mehr gewinnen und damit ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Wird der MTW in der Feuerwehr tatsächlich nur für die JFW benötigt, könnte z.B. auch die Kommune ein ziviles Fahrzeug beschaffen und allen Trägern der Jugendarbeit zur Nutzung zur Verfügung stellen. Gruß Fabian | ||||
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