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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW371496
Datum18.11.2006 16:37      MSG-Nr: [ 371496 ]216253 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Thobias Schürmann
    MW


    ... das Ding heißt schon seit Jahrzehnten MTW oder auch MTF - ich verstehe nicht warum du da eine neue Abkürzung gründest. Wenn du den Grund für das "T" suchst: "Transport"


    Ich bin mit MW als bezeichnung Groß geworden, für mich wird das immer ein Mannschaftswagen bleiben!

    MW in DO! (Weiss nicht ob Link so geht, wenn nicht unter Fahrzeuge im Dienst und dann MW nachsehen.

    Geschrieben von Gerhard Bayer... klappt aber schon nicht wenn die Jugendfeuerwehren einer Gemeinde auf die Idee kommen gemeinsam (... äh wie war das: pro Gemeinde eine Feuerwehr) in ein Zeltlager oder zu anderen Veranstaltungen zu fahren.

    Also 3 MW waren einfach nur ein Beispiel und die Zahl von mir ganz willkürlich aus der Luft gegriffen, hätte auch von sieben, acht oder sonst was schreiben können. Natürlich muss das dem Bedarf angepasst sein, ist doch ganz klar. Hat die Gemeinde/ Stadtt nur 3 JF's reicht auch ein oder zwei MW, hat die Stadt 39 JF's sollten es schon ein paar mehr MW's sein!

    Geschrieben von Gerhard Bayer... nun dienen MTWs ja nicht nur für die JF sondern durchaus auch für Fahrten zu (Kreis-) Lehrgängen und anderen dienstlichen Veranstaltungen der Einsatzabteilung. Die Alternative hierzu wären Zahlung von Reisekosten oder Nutzung von Einsatzleit- und Löschfahrzeugen (bedenklich hinsichtlich Einsatzbereitschaft). Somit ist die Verwaltung wohl weniger bei der JF sondern eher beim Wehrführer bzw. für übergreifende Nutzung beim Leiter der Fw (SBI).

    Auch das ist bei uns nicht anders, dass der Stadtjugendfeuerwehrwart die Zuweisung von Termin überwacht wahr nur ein Beispiel, das kann auch der Kresbrnadmeister machen oder der Bürgermeister oder der Onkel meiner Tante. Es war nur ein Beispiel! Deswegen sollen auch Fahrten ins Zeltlager (oder wo auch immer hin) zu beginn z.B. eines Kalenderjahres angemeldet werden um ein Kolliedieren von Interressen zu vermeiden.

    Ist der MW nicht "gebucht" kann er natürlich von der Wehr (wie ich auch geschrieben habe genutzt werden), aber ist der MW für Samstag den 18.11.2006 bis zum 29.11.2006 für einen Ausflug mit der JF gebucht und der MW soll um 8 Uhr am Samstag abeholt werden ist doch klar, dass dieser dann nicht um 07.55 Uhr für den Großbrand genutz werden kann, da sonst die JF ohne MW da steht.

    Geschrieben von Gerhard Bayer... und woraus ergibt sich die Berechtigung für Gelblicht ?

    Das der Kreis von Blaulichtfahrzeugen so klein wie möglich gehalten werden soll und ich als Stadt einem Verein kein Blaulichtfahrzeug erlauben würde. Wenn die betreffende Wehr aber unbedingt etwas auf dem Dach haben möchte, können diese ja dann einen gelb-Lichtbalken installieren o.ä., denn da gibt es soweit ich weiss nicht solche Beschränkungen wie beim Blaulicht.

    Gruss
    Thobias



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