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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. quittiert Dienst nach......... | 15 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371476 | |||
Datum | 18.11.2006 15:50 MSG-Nr: [ 371476 ] | 5737 x gelesen | |||
Also Frage: Darf die Feuerwehr (hier dann also FF, LZ, alles was man als Wehr bezeichnen würde, auch wenn die zu einem Gemeinsamen Verband und/ oder der Stadt gehören) nicht überall über Geld verfügen und muss deswegen den Verein beschaffen? Möglichkeit A: Es wird ein entsprechendes Sondervermögen gebildet. Die Feuerwehr kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgeben nutzen. Möglichkeit B: Es wird bewußt ein Verein gegründet (egal ob nun eingetragen oder nicht / egal ob gemeinnützig oder nicht) Der Verein hat (oder auch nicht) entsprechende Finanzmittel - jedoch nicht die Feuerwehr. Möglichkeit C: Es wird unbewußt ein Verein bzw. eine GbR gegründet. (Kameradschaftskasse & Co.) Der Verein/Die GbR hat (oder auch nicht) entsprechende Finanzmittel - jedoch nicht die Feuerwehr. Gerade diese Möglichkeit ist die problematischte, da den Beteiligten nicht bewußt ist, daß es sich um zwei gänzlich zu trennende Dinge handelt und vielfach führt dies zu juristisch gefährlichen Konstellationen und Verküpfungen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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