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Feuerwehr
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr quo vadis255 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen370999
Datum15.11.2006 18:24      MSG-Nr: [ 370999 ]300620 x gelesen

Geschrieben von Michael HilbertDu musst aber in Betracht ziehen, dass die Personen, die u.U. das FSJ machen wollen, nicht unbediengt auch zuvor in der FW waren, also musst Du das Ausbildungskonzept, wie es bei uns unten derzeit ist, ändern.


Wo ist eigentlich das Problem? Im RD geht das ja auch das die FSJler den RS machen.
TM1+2+Funk+Atemschutz sind nach DV2 ca. 200Std. Das RS sind 520Std. ich sehe bei der Ausbildung kein Problem.

Ansonsten halte ich von HA-Wachen und einer 10min Hilfsfrist nicht wirklich viel. Billiger wird das sicherlich nicht. Insbesondere in Gegenden min <100 EW/qkm.

Gruß
Ingo



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