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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr quo vadis | 255 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 370880 | ||
Datum | 15.11.2006 10:52 MSG-Nr: [ 370880 ] | 300829 x gelesen | ||
..müssen die Aufwandsentschädigungen nur den Gerätewart und Wehrführer betreffen ??? Zurück zu dem Gedanken, dass z.B. die Rathausangestellten einer Verbandsgemeinde eine Staffelbesetzung stellen müssen 8laut deren Dienstvertrag). Dazu das Ergänzungskonzept des nebenberuflichen FM (nur beschränkt einsetzbar, da von vielen Einzelfällen / Randbedingungen abhängig). Gehalt eines nebenberuflichen FM besteht aus Grundgehalt, Verfügbarkeits- und Ausrückezahlungen. Denkbare Einfachvariante. der nebenberufliche FM verpflichtet sich x- Wochenenden im jahr im Ort als Rufbereitschaft zu verbleiben um so kurzfristig abücken zu können. Dann wäre eine sichere Einsatzreserve gegeben, und reguläre hauptamtliches personal hat dienstfrei. So kann ich zumindest Feiertage und Wochenende entlasten (in Bezug auf hauptamtliches Personal) Dazu Zivildienstkräfte mit entsprechender Vorbildung... Nachteil wäre, das System Feuerwehr würde komplizierter, weil nicht mehr so leicht überschaubar (Personalgebiet). dafür muß das Gebiet "Technik" dann einheitlicher werden. Also weniger Prestige-Sonderlocken. Meine Sorge ist, wir schreiben das Jahr 2020 und die Kommunen haben nicht mehr das Geld um so weiterzuwurschteln wie bis her und die bittere Not zwingt dazu "alle heiligen Kühe zu schlachten" | ||||
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