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Innenminister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370662
Datum14.11.2006 11:59      MSG-Nr: [ 370662 ]44929 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hi!

    Geschrieben von Marc DickeyAuch dürften sich einige Feuerwehrkräfte (egal ob Führung oder Mannschaft) nach Erfassen der Situation (und der damit für sie verbundenen persönlichen Risiken) in Zukunft vermutlich gegen solche Tätigkeiten wehren.

    Wie sollen sie das machen? Die Straße sperren? Da kannst Du nach dem die Bürger, Presse und Polizei die "rund gemacht" haben, am nächsten Tag beim Bürgermeister antreten und der winkt Dir dann mit dem Schreiben vom IM, dass Du in der Lage bist eine Ölspur zu beseitigen, weil der Erlass nicht zwingend ist und Du so eine Amtshilfe grundlos verweigert hast.
    Eine in Deinen Augen gute Lösung?

    Gruß
    Sven



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