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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMAN TGL100 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370220
Datum11.11.2006 19:54      MSG-Nr: [ 370220 ]38873 x gelesen
Infos:
  • 03.01.07 Zusatzspiegel für LKW - Bericht Bundesverkehrsministerium www.bmvbs.de

  • Geschrieben von Gerhard BayerAlso gehe ich von max. einem Regeltausch der Federbälge über die prognostizierte Lebensdauer des Fzg. aus ...

    Ich nicht - aus Erfahrung meines alten Arbeitgebers...

    Bei gewerblich genutzen Fahrzeugen ist üblicherweise die Luftfederung nach Ablauf der Leasingzeit ( 6Jahre) zur Überholung fällig. Bei Feuerwehrs kommt aber nicht dier Verschleiß, sondern eher die Alterung des Gummis zum Tragen. Nach 10 Jahren sehen die Bälge meist sehr schlecht aus. Außerdem bereiten die kürzeren Produktzyklen bei der Ersatzteilversorgung immer häufiger Schwierigkeiten. Natürlich kann man bei fehlenden E-Teilen das Luftfederungssystem aktualisieren, kostet aber deutlich mehr. Es gibt wenig Feuerwehrvehikel , die wirklich uftfederung benötigen, ELW mag dazu gehören...

    Gruß LP



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