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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 370033 | ||
Datum | 10.11.2006 11:51 MSG-Nr: [ 370033 ] | 217540 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer gundsätzlich ist das die Aufgabe der Gemeinde. Die wird das aber in der Regel an die Feuerwehr oder an einen externen Dienstleister deligieren bzw. vergeben. Gibt es da eine rechtliche Grundlage für? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | ||||
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