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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 370027 | ||
Datum | 10.11.2006 11:40 MSG-Nr: [ 370027 ] | 217940 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Interessanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden. Wenns aber kein Feuerwehrausschuss nach FwG ist, sondern ein Ausschuss nach der GemO (der Zeitungsartikel spricht von Feuerwehrhauptausschuss)? Geschrieben von Gemeindeordnung BaWü § 39 Wobei das jetzt zu spekulativ wird. Ob eine verhältnismäßig kleine Gemeinde extra für die FW-angelegenheiten einen solchen Ausschuss bildet, und obs rechtlich möglich ist, diese Ausschüsse mit Nicht-Gemeinderatsmitgliedern zu besetzen, ist zumindest fraglich. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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