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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)370027
Datum10.11.2006 11:40      MSG-Nr: [ 370027 ]217940 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Geschrieben von Bernhard DeimannInteressanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden.
    Wenns aber kein Feuerwehrausschuss nach FwG ist, sondern ein Ausschuss nach der GemO (der Zeitungsartikel spricht von Feuerwehrhauptausschuss)?
    Geschrieben von Gemeindeordnung BaWü§ 39
    Beschließende Ausschüsse
    (1) Durch die Hauptsatzung kann der Gemeinderat beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Durch Beschluß kann der Gemeinderat einzelne Angelegenheiten auf bestehende beschließende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung beschließende Ausschüsse bilden.

    Wobei das jetzt zu spekulativ wird. Ob eine verhältnismäßig kleine Gemeinde extra für die FW-angelegenheiten einen solchen Ausschuss bildet, und obs rechtlich möglich ist, diese Ausschüsse mit Nicht-Gemeinderatsmitgliedern zu besetzen, ist zumindest fraglich.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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