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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369964 | |||
Datum | 10.11.2006 08:44 MSG-Nr: [ 369964 ] | 218144 x gelesen | |||
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Wäre mal interessant zu erfahren, ob das neue Fahrzeug denn nun überhaupt noch beschafft wird. Vermutlich (leider) ja, da es beschlossen ist (=einfach aus Prinzip). Wäre meines Erachtens der Richtige moment sich mal Gedanken über das bereits vorgeschlagene Konzept zur Struckturänderung zu machen. Die Abdeckung des Gemeindegebiets mit nur zwei Standorten dürfte jedoch kaum zu erreichen sein, sofern man brauchbare Hilfsfristen erreichen will. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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