| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern | 369014 | ||
| Datum | 04.11.2006 17:20 MSG-Nr: [ 369014 ] | 13126 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz Das ist genau der springende Punkt, über den man sich bei aller Begeisterung für die Feuerwehr klar werden muss. Schule geht vor. Ich war in der K13 gut eine Woche krank, das alles aufzuholen ist je nach Leistungskurs-Kombination heftig, freiwillig würde ich in der Phase nicht fehlen wollen. Ähnlich ist es mit der 11. in Bayern, die ist ja auch nicht ohne, wenn ich mich da richtig zurückerinnere, und man braucht das Zeug, das man da lernt immer wieder, wenn man irgendwas technisches studiern will. Lücken werden da evtl. schnell tödlich. Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung. | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|