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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW368322
Datum30.10.2006 18:11      MSG-Nr: [ 368322 ]23827 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hi!

    Geschrieben von Gerhard PfeifferDas Strafrecht trifft mich als FA immer, das Zivilrecht nur über eventuelle Regressansprüche der Kommune.

    Nichts anderes sage ich doch die ganze Zeit :-)

    Geschrieben von Gerhard PfeifferSchadenersatzbeihilfe bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber / Dienstherrn.

    Das ist also ganz klar Zivilrecht. Aber nett, wenn da jemand einen Teil des Schadens übernimmt, obwohl ich grob fahrlässig gehandelt habe...

    Geschrieben von Gerhard PfeifferRechtsschutz in Strafverfahren nach einem Verkehrsvergehen.
    Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche für Schmerzensgeld und Schadenersatz.
    Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt nach einem Verkehrsunfall.

    Für 18 ? im Jahr bekommst man keine andere Rechtsschutz...

    Geschrieben von Gerhard PfeifferUnterstützung bei Krankenhausaufenthalt nach einem Verkehrsunfall.
    Unterstützung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Verkehrsunfalles.


    Das ist eigentlich Aufgabe der Feuerwehrunfallkassen, aber wenn die einem auch noch was zahlen, warum nicht.

    Geschrieben von Gerhard Pfeiffer....... und für mich ganz wichtig ....... bei jeder Inanspruchnahme hat alles schnell und unbürokratisch funktioniert!
    Das ist allerdings wichtig. Wenn ich überlege, schlage ich mich in 1/4 meiner Verkehrsmandante entweder mit irgendeiner Versicherung des Mandanten (Unfall. o.ä.) oder der Rechtsschutz rum.

    Alles in allem hört sich das nicht schlecht an. Gibt es das nur für BW bzw. hast du mal den Link für mich?

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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