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Standardeinsatzregel
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367953
Datum27.10.2006 15:10      MSG-Nr: [ 367953 ]23726 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hallo,

    Geschrieben von Peter SchmidGeschrieben von Florian Besch
    So könnte man in einer SOP "Anfahrt zum Gerätehaus" Einsatzstichworte definieren bei denen eine maßvolle Übertretung in Ordnung ist und wo nicht ...


    ...vergiss aber nicht, dem Begriff "maßvoll" abhängig vom Einsatzstichwort noch 5 verschiedene Bedeutungen zuzuweisen :-)))

    ...und irgendwann regeln wir uns noch zu Tode. Wir Deutschen sind schon ein seltsames Volk.


    Heißdüse bleibt Heißdüse und die wird sich kaum von einer SER abhalten lassen und wie will man das kontrollieren? Steht der Einheitsführer dann mit Stoppuhr am Gerätehaus und stoppt Zeiten?
    Was wenn einer zu schnell ist?
    Du darfst nicht mit auf den Einsatz?

    Bleibt einfach mal auf dem Boden. Wird man auf der Fahrt zum Gerätehaus bei Verkehrsverstößen erwischt, muß man die Konsequenzen tragen. Wenn man Glück hat werden kleinere Vergehen nicht geandet. Hat man einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat man die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Wahrscheinlich sind die persönlichen Schuldgefühle schwerwiegender.

    Gruß

    Thomas

    PS Ich bin natürlich auch schon schneller gefahren als erlaubt und wäge immer ab ob notwendig oder nicht. Natürlich habe ich schon den Kommentar gehört du bist immer der Letzte.



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