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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen367916
Datum27.10.2006 10:43      MSG-Nr: [ 367916 ]23845 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Stefan Cimanderas die StVO auch für Feuerwehrleute im Einsatz gilt!

    Wenn er das wirklich so gesagt hat, dann ist das inhaltlich etwa so bedeutsam wie "so jung kommen wir nicht mehr zusammen".



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt