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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSuche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr43 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY366579
Datum20.10.2006 08:11      MSG-Nr: [ 366579 ]21494 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyDie dürfte vermutlich sowieso notwendig werden, wenn der zuständige Rechtspfleger am Registergericht mal einen genauen Blick auf besagtes Dokument wirft.

Wußt ich´s doch!
Ich sah in der Übersicht eine ganze Stange Einträge "Aufnahmeantrag" und darunter sehr oft den Namen "Marc Dickey" und mir war klar, dass einer einen Kombiantrag gebracht hat und damit dein Steckenpferd erwischt hat.

Aber du hast vollkommen recht, in Bayern wird nicht klar getrennt zwischen Verein und Feuerwehr. Auch in meiner Wehr kam auf meine gotteslästerliche Frage "...und wenn einer in die Feuerwehr will, aber nicht in den Verein?" die Antwort "Das geht nicht, dann nehme ich ihn nicht auf".

Das zeigt, dass hier landauf - landab absolute Unwissenheit über das Verhältnis zwischen Feuerwehr und Feuerwehrverein herrscht. Ich gehe sogar davon aus, dass 50% aller Kommandantenwahlen in BY anfechtbar wären, weil Leute mitwählen, die das lt. ByFwG gar nicht dürfen. Das kommt auch daher, dass Neuwahlen der Vereinsvorstandschaft und Kommandantenwahlen meist in einem Abwasch erledigt werden und dabei keiner einen Unterschied zwischen FW und Verein macht.

Gruß
Peter



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