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Feuerwehr
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaführerschein für die fftw61 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz366163
Datum18.10.2006 01:45      MSG-Nr: [ 366163 ]18983 x gelesen

Nabend "Nachbar",
Geschrieben von Johannes PeterFür ein Stadtgebiet mit 4 Ortswehren und ca. 145 aktiven
FW´lern gib es pro Jahr max. 2 Plätze für die Klasse C. Bezuschusst wird von der Komune ein max. von 50 % der Klasse C oder ein Höchstbetrag von 1500 Euro -> bei einer Verpflichtung von 5 Jahren! Die Benötigten Anmeldegebühren, ärztliche Untersuchungen, Prüfungsgebühren und Fahrschulunterlagen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. D.H., wenn einer bei uns den Führerschein nur für die FW braucht, kann er eine stolze Summe selbst bestreiten.


Und das bei der Stadt im LK GER, die am meisten Geld scheffelt... Ist schon ne Frechheit 1500? beizuschießen, ne 5-Jahresverpflichtung draufzusetzen und dann noch die restlichen Gebühren bis zum St. Nimmerleinstag selbst bezahlen zu müssen!

Ich, für meinen Teil, werde den Teufel tun und mich wegen eines Eintrages auf meinem Führerschein (bei uns 7 Jahre) an die Feuerwehr binden.

Wenn Fahrzeuge vorgehalten werden, die nicht mit Kl. B gefahren werden dürfen, weil >3,5to. und nicht ausreichend Fahrer mit ensprechender Klassifizierung vorhanden sind ist die Kommune am Drücker und muß sich darum kümmern, dass Leute in die Ausbildung gehen. Ohne Selbstbeteiligung, wohlbemerkt.

Oder verstehe ich da §3, Abs.1, 2 LBKG Rhl.-Pf. falsch? Für den Truppmann/-führer,... -lehrgang muß ich doch auch nichts bezahlen...


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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