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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Aufsichtspflicht für Aktive unter 18? | 9 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365622 | |||
Datum | 15.10.2006 18:23 MSG-Nr: [ 365622 ] | 6153 x gelesen | |||
Die Aufnahme in die JFW hat aber andere schwerpunkte als die Aufnahme in die aktive Wehr. Ähmm.. wo hab ich was von der JF geschrieben? Diese Regel bestimmt auch den Aufenthalt in der Öffentlichkeit, also auf der Strasse, öffentlichen Gebäuden, Plätzen und Veranstalltungen. Nö, wirf doch einfach mal einen Blick in das Jugendschutzgesetz. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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