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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 365501 | ||
Datum | 15.10.2006 10:01 MSG-Nr: [ 365501 ] | 17443 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Rienas
Nein, da steht "auch bei einer Wiederholung". D. h. meines Erachtens, dass einem die Möglichkeit gegeben werden kann eine Wiederholung durchzuführen, denn eigentlich heißt der Satz ja, "Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht, ...". Der Rest ist nur eine Beifügung. Geschrieben von Sven Rienas Geschrieben von Sebastian RakJetzt fragt sich natürlich, ob ein grippaler Infekt schon eine schwere Erkrankung ist, richtig? Er scheint es zu sein, denn immerhin warst du nicht mehr in der Lage die Anforderungen zu erfüllen. Und wie kommst du darauf? Das steht doch eindeutig anders in der zitierten FwDV 7. Gruß Sebastian | ||||
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