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Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365497 | |||
Datum | 15.10.2006 02:46 MSG-Nr: [ 365497 ] | 17469 x gelesen | |||
Wer abbricht, muss zum Arzt und darf dann erst nach erneuter Tauglichkeitsfeststellung wieder durch die Strecke gehen. Ähhm... woher hast du denn diese Weisheit? Es gibt viele Gründe, diedazu führen könnten die Übung vorzeitig abzubrechen. Ich hab beispielsweise mal kurz nach einem überstandenen grippalen Infekt abbrechen müssen - führt schon dazu, daß man sich überer seine Einsatzfähigkeit kurz nach einer Erkrankung Gedanken macht - ändert jedoch nichts an der allgemeinen Tauglichkeit für diese Tätigkeit (welche übrigens 2 Wochen später belegt werden konnte). MkG Marc
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