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Grundgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaLehrer im BF-Dienst13 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg365446
Datum14.10.2006 12:01      MSG-Nr: [ 365446 ]7341 x gelesen

Die Berliner Feuerwehr beschäftigt z.B. Diplom-Medizinpädagogen (hD) nach vorheriger Ausbidlung zum/r Krankenpfleger/in an der Rettungsdienstschule.


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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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