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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Wer bekommt Aufwandsentschädigungen? | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 365279 | ||
Datum | 13.10.2006 00:28 MSG-Nr: [ 365279 ] | 10106 x gelesen | ||
Hallo, wenn ich so manche Antworten lese könnte ich meinen, dass die Aufwandsentschädigungen nach Lust und Laune gezahlt werden. Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben. In unserer - RLP - ist genau geregelt, wem eine zusteht: (Bei der Höhe der Entschädigung gibt es gewisse Spielräume für die Gemeinden; es gibt jeodch immer einen Mindestbetrag) - KFI / SFI - Feuerwehrobmänner - Wehrleiter und deren ständigen Vertreter - Wehrführer und deren ständigen Vertreter - Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind - Kreisausbilder - Ausbilder in Gemeinden - Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwarte - Jugendfeuerwehrwarte - ehrenamtliche Gerätewarte - Alarm- und Einsatzplaner - FA für die Bedienung, Wartung und Pflege der IUK Ganz wichtig: §3 (2) - Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden. Alle anderen regelmäßigen Entschädigungen für FA sind freiwillig durch die Gemeinden. Gruß Jan | ||||
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