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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA-FFw war;JF´ler im Einsatz | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 362350 | ||
Datum | 24.09.2006 16:29 MSG-Nr: [ 362350 ] | 11023 x gelesen | ||
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch etwas aus dem BaWü Feuerwehrgesetz hinzufügen; § 10 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr (1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung als ehrenamtlich Tätige Personen aufgenommen werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. einen guten Ruf besitzen, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten und 5. nicht nach Absatz 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind. Ich denke die Feuerwehrgesetze in den anderen Bundsländern sind so oder so ähnlich geregelt. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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