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Thema | Warum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf | 89 Beiträge | ||
Autor | Jens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg | 361948 | ||
Datum | 21.09.2006 20:07 MSG-Nr: [ 361948 ] | 28508 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Ergo, Fahrzeuge die dem Förderverein gehören dürften sehr streng genommen kein blaues Licht führen da sie keine Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sind sonder "nur" fahrzeuge eine "privaten" Vereins. Soweit mir bekannt ist kann ein Sonder-Kfz nur von einem Träger der oben genannten Nutzungsberechtigten überhaupt angemeldet werden - heißt in diesem Falle: ein Feuerwehrfahrzeug kann nur von einer Kommune als Fw-Träger angemeldet werden, bekommt dann ein Landkreiskennzeichen und muß als Sonder-Kfz eingetragen sein, dann darf es auch Sondersignal nutzen - deshalb läuft das ja normalerweise so, dass der Verein das Fz. der Gemeinde zur Verfügung stellt und diese das anmeldet. Wie soll das denn in dem oben genanten Fall funktionieren wo das LF auf den 1. Vorsitzenden angemeldet ist ?? - der kann doch als Privatperson kein Landkreiskennzeichen bekommen und auch keinen Eintrag als Sonder-Kfz !?!? - das geht eig. nur bei zivilen "MTW" die dann aber auch kein Sonder haben dürfen ... Wenn das einfach so gemacht wurde hätte ich da schwerste Bedenken ob das rechtlich haltbar und im Falle eines Unfalles auf Alarmfahrt als legal anerkannt wird. | ||||
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