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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorNiko8lai8 D.8, Baunatal / Hessen361565
Datum19.09.2006 14:59      MSG-Nr: [ 361565 ]8532 x gelesen

Also,
dadurch das du dein Melder gegangen ist, bist du über die Gemeinde oder Stadt versichert. Durch den Feuerwehrdienst darf dir laut HBKG, z.b. für Hessen kein Schaden entstehen. Nur der Schaden den du persönlich als Strafe bekommst, z.b. Fahrverbot oder eine Geldstrafe übernimmt die Gemeinde nicht.

Der Schaden muss die in vollem Umfang ersetzt werde.

gruß niko



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Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt