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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung von Führungskräften in NRW | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 360722 | ||
Datum | 13.09.2006 17:15 MSG-Nr: [ 360722 ] | 14188 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Hubertus Korste--- Wenn aber der Erlass nicht mehr gültig ist,dann kann man also prinzipiell machen was man will :-( auch wenn es keinen Sinn macht? Es hat doch vorher auch schon jeder gemacht, was er wollte. IIRC steht im Erlass auch immer maximal 'soll', und kontrolliert hat das eh keiner. Deswegen gibt es doch die wildesten Varianten, da kennzeichnet man mal Qualifikationen, mal Dienstgrade, mal Verwaltungs- und mal Einsatzfunktionen. Teilweise auch noch innerhalb der selben Feuerwehr gemischt... Gruß, Henning | ||||
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