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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGeldmangel der Kommunen und Politikerideen58 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359860
Datum08.09.2006 13:17      MSG-Nr: [ 359860 ]17254 x gelesen
Infos:
  • 07.09.06 Hessisch Niedersächsische Allgemeine: "Multistar"

  • Geschrieben von Jan Ole UngerIn den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben.

    Ich hatte mal so eine Diskussion über die Zulässigkeit von einem Rettungsschlauch, Rutschen im Kindergarten oder auch ein Sprungpolster als Rettungsgerät der Feuerwehr.

    Eine Konkretisierung, die allgemein anerkannt ist, würde mich schon interessieren.



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