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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern | 359476 | ||
Datum | 06.09.2006 21:49 MSG-Nr: [ 359476 ] | 27897 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Wollen wir mal Haare spalten: ... wie meinen? Du hast eine seltsame Art Haare zu spalten. Ich seh das so: 1. §2 StVG: die Regel: Führerschein notwendig 2. §6 StVG: es kann Fälle geben in denen §2 StVG nicht gilt (--> Ausnahmen bestätigen die Regel) das Nähere regelt eine Verordnung 3. in der Verordnung FeV steht: Die Feuerwehr stellt so eine Ausnahme dar wo ist jetzt Dein Problem? Hier besteht überhaupt kein Widerspruch zwischen FeV und §2 StVG, da sich der Ausnahmetatbestand der FeV auf den §6 StVG bezieht. Insoweit bleibt auch nichts "übrig" was trotzdem gilt nachdem man "was weggestrichen" hat. Sonst wäre nach Deiner Logik auch der §6 StvG überflüssig, weil: man kann zwar Ausnahmen definieren hilft aber nix, weil 4 Paragraphen weiter vorn steht, dass man immer einenen Führerschein braucht. Geschrieben von Sven Tönnemann Alternativ kann man aber auch relativ schnell begründen, warum die öffentliche Sicherheit nie ausreichend berücksichtigt sein kann, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis einen LKW fährt. Dies lässt sich an den hohen Anforderungen an den Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis und die von der Nutzung eines solchen Fahrzeuges ausgehenden Gefahr schnell klar machen. wieso alternativ? hältst Du jetzt Deine Auslegung für richtig oder nicht? Wenn es grundsätzlich keine Ausnahmen gibt, weil der entspechende § der FEV nicht anwendbar ist dann brauchst Du doch gar nicht mehr begründen, warum die Bedingungen die die Anwendung des §74 FeV rechtfertigen würden nie eintreten werden, oder? Das ist ja so als ob Du sagst: Ich kann das nicht gewesen sein, der da bei Rot über die Ampel gefahren ist, weil 1. Hab ich gar kein Auto und wenn ich doch eins haben sollte bin ich 2. gar nicht damit gefahren und wenn ich doch gefahren sein sollte dann 3. nicht an dieser Kreuzung und falls doch, dann war 4. die Ampel nicht rot als ich drüberfuhr. Aber wir können ja so tun als ob der §74 FeV doch gelten würde, O.K? P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist. | ||||
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