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Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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First Responder
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorEric8 M.8, Reinheim / 359384
Datum06.09.2006 12:59      MSG-Nr: [ 359384 ]13049 x gelesen

Hm...Naja war auch schonmal in ner ähnlichen Situation...(Ausb: B3, RS, FS C/CE usw.)
FAs in meiner alten FF machten FR und so...wir 2 RS (höchste Ausbildung) erklärten uns auch bereit mitzumachen...die Leitung der FR-Gruppe wurde einem San-A übertragen...Naja gab öfter Reibereien. ER war ja der Leiter der FR-Gruppe und somit Eileiter derer.
Ging öfter hin und her...auch im E-Fall. Irgendwann sagten wir Ende, macht euren Kram alleine...

Lass es dir schriftlich geben, das du keine RA-Fuktion in der FF übernehmen darfst. Ob das ne 100%ige Absicherung ist, weiss ich nicht. Aber wenigstens kann er sich dann net mehr rausreden, das er das NIE gesagt hat.

Hm, wenn schon wegen sowas es Probleme gibt...oh je...da hätte ich schon längst die Reissleine gezogen.



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