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Straßenverkehrsordnung
RubrikAusbildung zurück
ThemaFahren mit SoSi22 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen358889
Datum03.09.2006 14:50      MSG-Nr: [ 358889 ]8979 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan JendruckDann klär mich doch bitte auf.
§ 38 StVO verleiht dem Nutzer keinerlei Rechte.
Blaulicht und Horn sind nur ein Zeichen für andere Verkehrsteilnehmer, sonst nix.

Rechte ergeben sich aus § 35, die sich wiederum einfacher umsetzen lassen, wenn man vorher § 38 angewendet hat.

Ist doch ganz einfach, oder?


Gruß
Markus

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