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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 357638 | ||
Datum | 25.08.2006 23:11 MSG-Nr: [ 357638 ] | 10514 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Geßner Jedoch ist bei der frewilligen Tätigkeit extra erwähnt, dass das Einverständnis des Feuerwehrangehörigen vorliegen muss. Wird dies in der Praxis von den Verantwortlichen anders gesehen ? Ich kann hier nur für meine Wehr sprechen, weil ich nicht weiß, wie es anderswo abläuft. Bei uns läuft es zu 100% auf freiwilliger Basis. Gruß Peter | ||||
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