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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY357638
Datum25.08.2006 23:11      MSG-Nr: [ 357638 ]10514 x gelesen

Geschrieben von Jochen GeßnerJedoch ist bei der frewilligen Tätigkeit extra erwähnt, dass das Einverständnis des Feuerwehrangehörigen vorliegen muss. Wird dies in der Praxis von den Verantwortlichen anders gesehen ?

Ich kann hier nur für meine Wehr sprechen, weil ich nicht weiß, wie es anderswo abläuft. Bei uns läuft es zu 100% auf freiwilliger Basis.

Gruß
Peter



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