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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357626
Datum25.08.2006 22:06      MSG-Nr: [ 357626 ]10494 x gelesen

Interessante Bekanntmachung. Eine solche Verordnung ist mir aus unserem Bundesland nicht bekannt. Jedoch ist bei der frewilligen Tätigkeit extra erwähnt, dass das Einverständnis des Feuerwehrangehörigen vorliegen muss. Wird dies in der Praxis von den Verantwortlichen anders gesehen ?



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