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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 357570 | ||
| Datum | 25.08.2006 16:11 MSG-Nr: [ 357570 ] | 15058 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Peter Schmid Das mußt du schon den Doc fragen. Wenn der ihm die Bescheinigung ausstellt, dann ist sie für mich gültig, bis zu dem Tag, an dem sie abläuft, also 3 Jahre lang. Klar, dann hat aber der Doc folgenden Auszug aus der G-26 m.M. nach eigenwillig interpretiert: "3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken - bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3. " MkG bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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