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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 357419 | |||
| Datum | 24.08.2006 22:41 MSG-Nr: [ 357419 ] | 14972 x gelesen | |||
Wenn der Doc den Wisch unterschreibt, wird er betreffende wohl tauglich sein. Erklär mir, warum jemand untauglich sein soll, nur weil z.B. ein halbes Jahr bis zu einem betimmten Stichtag fehlt und von einem Tag zum anderen, dann tauglich sein soll. Wenn es um Rettungstätigkeiten geht (und davon geht man bei der Feuerwehrtätigkeit aus), so ist die nicht-Vollendung des 18.Lebensjahres einer der Ausschlußgründe für die G26.3 Ohne Stichtage geht es in vielen Bereichen nicht. Würde man immer so argumentieren, dann könnte man auch einem 17-jährigen den FS Kl. B aushändigen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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